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Unsere Anfrage an:

Talkline GmbH & Co. KG

Betreff: 2. ungerechtfertigte Abbuchung von 2x T@ke-away Flat - Try&Buy & Kündigungszeitpunkt Kd.Nr.

Anfrage vom 02.04.2010 15:07



Sehr geehrte Talkline,

ich habe heute festgestellt, daß die ungerechtfertigten Vertriebsservice-Gebühren und die T@ke-away Flat - Try&Buy für Februar 2010 mittlerweile meiner Rechnung gutgeschrieben wurden. Das freut mich, obwohl ich eine Infomail von Ihnen erwartet hätte.

Aber egal. Die öffentliche Stellungnahme meinerseits (werde zukünftig alles öffentlich machen wenn sich Ihre Art des Umgangs nicht ändert) ist ja nicht falsch, da ja schon wieder ungerechtfertigte Abbuchungen Ihrerseits erfolgt sind.

Diesmal betrifft es die Option:

2x T@ke-away Flat - Try&Buy in Höhe von je 15,5282EUR + MWST
2x Abbuchungen der Grundgebühren für die Restlaufzeit in Höhe von je 88,6955EUR + MWST

Wir können die nächsten 2 Jahre so weiter machen und Sie versuchen mir mit jeder Ihrer Rechnungen eine Ihrer Optionen unterzujubeln, aber ob das Ihrem Ruf so gut bekommt, wage ich zu bezweifeln. Ich denke, eine faire Geschäftsbeziehung wäre für beide Seiten die bessere, weil stressfreie Alternative.

Ich hatte nämlich die beiden Mobilfunkverträge nicht fristlos, was ja gar nicht möglich gewesen wäre, sondern fristgerecht zum 31.12.2011 bezahlt, was Sie mir auch per Brief so bestätigt haben. Somit ist die Abbuchung der Grundgebühren für die Restlaufzeit in Höhe von 2x 88,6955EUR + MWST zum jetzigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt und auch nicht Vertragskonform!

Ich fordere Sie hiermit zu einer sofortigen Stornierung der Rechnungsabbuchung und Zusendung einer korrigierten Rechnung auf. Als Frist setze ich Ihnen hiermit zeitnah den Fr. 09.04.2010. Sollte ich bis zu diesem Tag keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, werde ich die ungerechtfertigte Abbuchung stornieren!

Weiterhin behalte ich mir vor, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten, denn dieser Umgang mit dem Kunden grenzt an Betrug.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort vom 13.04.2010 08:21

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Ergänzung vom 15.07.2010 14:46



Sontheim, den 15.07.2010

Talkline GmbH & Co. KG


Ungerechtfertigte Mahngebühren, Falsche Abrechnung Kd.Nr.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihr Schreiben vom 13.07.2010 (Ihre Zeichen: ) erhalten, in dem Sie mir Ihre erneute Fehlabbuchung und deren Gutschrift bestätigen. Allerdings bin ich nicht bereit, für Ihr Verschulden irgendwelche (Mahn)Gebühren zu bezahlen. Sie sollen mit also nicht den Restbetrag von 4,3678€ abbuchen, sondern für die aktuelle Rechnung nichts abbuchen und für die nächste Rechnung eine Gutschrift von 25,32EUR – 19,90EUR = 5,42EUR erstellen!

Ich schlage ein Ende des Vertragsverhältnisses oder einen fairen Umgang und korrekte Abbuchungen vor.

Sie haben mir in Ihrem letzten Schreiben eine Fehlabbuchung Ihrerseits in Höhe von 18,84EUR bestätigt. Dies entspricht jedoch nicht der Realität. Die Differenz beträgt immer noch 25,32EUR

Ich bin bereit Ihnen die Einzugsermächtigung unter folgenden Voraussetzungen weiterhin zu erteilen:

o Sie erstatten mir die 2,95EUR "Aufwandspauschale Mahnung" der Rechnung vom 23.05.-22.06.2010
o Sie erstatten mir die 2,48EUR "Zahlung per Überweisung/Scheck" der Rechnung vom 23.05.-22.06.2010
o Sie erstatten mir die "zuviel berechneten Gebühren" in Höhe von 25,32EUR nicht nur die von Ihnen falsch berechneten 18,48EUR!

Ansonsten sehe ich nur den Weg per Rechtsstreit mit Anwaltsgebühren, Inkasso, usw. als Gangbar!

Ich werde keinesfalls weiterhin Ihre dubiosen Abbuchungen akzeptieren. Mir wirken diese wie eine "Art Verwirrungstaktik", so daß der Kunde am Ende nicht mehr durchblickt und Ihre Abbuchungen stillschweigend akzeptiert. Sollte nochmals eine Fehlabbuchung passieren und die oben erwähnten Abbuchungen nicht rückerstattet werden, entziehe ich Ihnen die Einzugsermächtigung wieder!

Denn es kann ja nicht sein, daß jede zweite Ihrer Rechnungen ungerechtfertigte Rechnungspositionen enthält.

Sollte die nächste Abbuchung nicht stimmen, werde ich diese stornieren und Ihnen im Gegenzug die korrekten Beträge überweisen. Stornokosten gehen zu Ihren Lasten. Gerne dürfen Sie mir aber eine Gesamtaufstellung aller Gebühren und Abbuchungen zukommen lassen, aus der Ihre derzeitigen Forderungen hervorgehen. Aber nicht nur die Aufstellung "abgebucht" und "erstattet" sondern jede einzelne Rechnungsposition seit Dez. 2009 mit allen Einzahlungen meinerseits.

Mit freundlichen Grüßen


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