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FlexStrom AG

Betreff: Fehltarifierung Flexstrom Vertrag: unerlaubte Beitragserhöhung

Anfrage vom 16.09.2009 06:46

Sehr geehrte Flexstrom AG,

da Sie mir bisher die Tariferhöhung schriftlich nicht mitgeteilt haben, sehe ich diese weiterhin als Gegenstandslos an. Ich denke, Sie sind von Gesetzes wegen dazu gezwungen, dies mir als Kunden rechtzeitig im Voraus mitzuteilen, so daß ich reagieren und mein "Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung" ausüben kann. Dies ist nicht passiert.

Ich bitte um Reaktion auf die FAXE vom 19.08.2009.

Ich werde, wie in den Faxen vom 19.08.2009 angekündigt, am 08.09.2009 die Fehlabbuchung stornieren (sollten Sie mir bis dahin die Differenz nicht erstattet haben)

Ich sehe als Grundlage einer Einigung lediglich die Rücküberweisung der von Ihnen zuviel abgebuchten Zahlungen oder aber eine nachträgliche Aktivierung der Preisgarantie über die gesamte Laufzeit zum Preis von 27EUR (Quartal 2-4)

Zumindest so lange, bis ich eine schriftliche (kein Email) Bestätigung über die Preiserhöhung von Ihnen erhalte, gehe ich von den tariflich mit Ihnen vereinbarten Preisen aus und erwarte auch die Einhaltung des Vertrages Ihrerseits!

Ich bitte nochmals um Übermittlung der Bankkontodaten für eine Überweisung der 120,30€ (nachdem meine Bank am Di. 08.09.2009 die Fehlabbuchung von 172,53€ zurück geholt hat.) Ansonsten kann ich Ihnen die 120,30€ nicht überweisen!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort vom 16.09.2009 07:39

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