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Unsere Anfrage an:

kidoh GmbH

Betreff: Reklamation eines defekten Nintendo DS light Gerätes.

Anfrage vom 01.02.2009 13:56

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich auf meine Anfrage vom 25.01.2009 über Ihr Kontaktformular noch keine Antwort erhalten. Ich bat in diesem um die Auskunft, was wir auf Grund eines im Mai 2007 bei Ihnen erworbenen Nintendo DS Light Gerätes unternehmen müssen, da dieses bereits seit längeren nicht mehr funktioniert. .

Mit freundlichen Grüßen


Antwort vom 02.02.2009 10:54

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Ergänzung vom 05.02.2009 16:55

Sehr geehrte Frau ,

wie kommt es, dass ich jetzt doch eine Antwort erhalten habe, wenn ich doch keine Anfrage gestellt habe? Ich bin jetzt im Kontakt mit Frau und würde Sie bitten, dass diese Ihre Antworten auch über dieses Portal versendet.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort vom 05.02.2009 16:58

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Ergänzung vom 09.03.2009 18:07

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie von Ihnen erbeten habe ich Ihnen alle gewünschten Unterlagen übermittelt und Ihnen auf Grund Ihrer Mail mitgeteilt, dass wir das defekte Gerät am 10.05.2007 bei Ihnen bestellt hatten. Daraufhin bat Frau uns das Gerät mit diversen Unterlagen abzusenden.
Aus für mich unerklärlichen Gründen erhielten wir das Gerät nun unbearbeitet zurück, verbunden mit dem Hinweis, dass die Garantiefrist abgelaufen ist. Dies wirft m. E. zwei Fragen auf.
1. Warum fragt man bei uns erst das Bestelldatum ab und fordert uns daraufhin auf das Gerät einzuschicken. Meine Antwort hätte ggf. ausgereicht um uns mitzuteilen, dass die Garantiefrist abgelaufen ist und
2. Wieso beträgt die Garantiefrist nicht zwei Jahre?
Unsere Tochter war jedenfalls sehr enttäuscht, das Gerät unbearbeitet zurück zu erhalten. Wenn ggf. auch kein Rechtsanspruch bestehen sollte, würde ich Sie dennoch bitten zu prüfen, ob eine Reperatur/Austausch nicht aus Kulanzgründen in Frage kommt, da das Gerät wie bereits geschildert bereits seit längeren Störungen aufwies.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort vom 11.03.2009 09:14

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Ergänzung vom 30.03.2009 17:58

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider ist Ihre Antwort absolut unbefriedigend.

Erstens gehen Sie mit keiner Silbe darauf ein, warum Sie uns erst ausdrücklich nach dem Kaufdatum fragen und dann auffordern Ihnen das Gerät zuzusenden, wenn man sich doch angeblich sowieso an den Hersteller wenden müsste und
zweitens weist der Hersteller im Gegensatz zu Ihnen darauf hin, dass er freiwillig 12 Monate Garantie gewährt und die 24 monatige Gewährleistung gegenüber dem HÄNDLER/Verkäufer besteht. Es wird von diesem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Gerät über den Händler zur Überprüfung/REPERATUR eingeschickt werden kann. Sollte Kein Gewährleistungsfall bestehen würde ein kostenloser Kostenvoranschlag erstellt werden.

Ich empfinde Ihre Reaktion als ausgesprochen unbefriedigend und es drängt sich der Verdacht auf, dass Sie bewusst auf Zeit spielen um die HÄNDLERGewährleistungspflicht verstreichen zu lassen. Leider haben wir jetzt bereits zum zweiten mal sehr schlechte Erfahrungen mit Internethändlern im Falle von Beanstandungen machen müssen. Ein dermassen schlechter Kundenservice wird uns auf jeden Fall veranlassen zukünftig wieder örtliche Händler zu nutzen. Im Gespräch mit Freunden haben wir erfahren, dass mittlerweile viele diesen Vorteil eines örtlichen Ansprechpartner wieder zu schätzen lernen.
Da die gesetliche Gewährleistungspflicht für irgendjemanden ja eigentlich gelten müsste bitte ich Sie um eine kurzfristige Antwort, wie der Sachverhalt gelöst werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort vom 31.03.2009 08:54

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Ergänzung vom 14.04.2009 14:42

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider scheint mein Eindruck korrekt zu sein, dass sie bewusst die Garantiezeit auslaufen lassen oder warum antworten Sie nicht?

Mit freundlichen Grüßen


Antwort vom 14.04.2009 14:48

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