Keine Antwort auf Support Anfragen? Schnelle E Mail | Kundenservice
Schnellere Rückantworten auf eMail Anfragen
0-9 | A | Ä | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | Ö | P | Q | R | S | T | U | Ü | V | W | X | Y | Z
Schnelle Bearbeitungszeit von eMails
Unsere Anfrage an:

Autohaus Büsgen GmbH

Betreff: unqualifizierte Instandsetzung der Handbremse

Anfrage vom 24.01.2009 19:10

Sehr geehrter Herr ,

im Januar 2004 habe ich bei Ihnen einen FIAT Ulysse als Neuwagen erworben. Leider kam das Fahrzeug bereits nach drei Jahren und einer Fahrleistung von 25.000 km, am 11.01.2007 wegen erheblicher Mängel nicht über den TÜV, da die linke Seite der Feststellbremse 0 Wikung zeigte. Vermutlich bestand dieser Mangel bereits länger, da die Handbremse m.E. immer schon zu weit anzuziehen war. Auf Grund dieses Mangels haben sie die Handbremsunlenkung gangbar gemacht und uns hierfür ca. 130 Euro in Rechnung gestellt. Anstatt den Mangel fachgerecht zu beheben haben sie mehr als zehn Unterlegscheiben auf den Bremszug gespannt und die Bremsleistung wie auch immer irgendwie wieder auf 160 erhöht.
Am 10.04.2008 ist beim Reifenwechsel durch ATU erneut festgestellt worden, das der linke Bremssattel defekt ist. Ihre Improvisionskünste haben demnach höchstens 15 Monate geholfen. Auf Grund dieses Mangels habe ich noch am gleichen Tag einen Termin wegen dem defekten Bremssattel für den 14.04.2007 bei Ihnen vereinbart. Leider wurde die Notwendigkeit des Austausches des Bremssattels durch Sie weiterhin ignoriert und mitgeteilt, dass der Bremssattel nur verdreckt gewesen sei. Die Arbeitszeit für die Ingangsetzung des Bremssattels war meines Erachtens verdeckt in der Rechnung im Rahmen der Arbeitszeit enthalten. Erstaunlicherweise betrug die Bremsleistung der linken Feststellbremse nach der Reparatur mittlerweile jedoch nur noch 140.
Bereits 7 Monate später habe ich selbst festgestellt. dass die Handbremse erneut völlig wirkungslos war. Diese Einschätzung hat der TÜV gestern erneut bestätigt, so dass der Wagen erneut wegen einer vollkommen wirkungslosen linken Handbremse nicht über den TÜV kam. Erfreulicherweise haben jetzt jedoch auch Sie eingesehen dass der Bremssattel kaputt ist und den Bremssattel für 232 Euro ausgetauscht. Leider bleibt jedoch festzuhalten, dass ich wegen ein und desselben Mangels drei mal Ihre Werkstatt aufsuchen musste, drei mal Unkosten hatte, zwei mal durch den TÜV gefallen bin und Sie zwei Jahre für die Beseitigung eines erheblichen Mangels benötigt haben und ich extra einen Tag Urlaub nehmen musste. Auf diese Ärgernisse habe ich hingewiesen, und habe von Ihnen einen Preisnachlass von ca. 20 Euro erhalten. Ich bitte Sie daher sich den Vorgang nochmals vor Augen zu führen und mir mitzuteilen, ob bei diesem gesamten Ärgernis nicht ein höherer Preisnachlass gerechtfertigt wäre. Ich kann jedenfalls nur festhalten, dass mein Vertrauen in eine fachgerechte und gute Reperatur durch eine Fachwerkstatt stark gelitten hat. Die Aktion mit den massenhaften Unterlegscheiben, statt einer fachgerechten Reperatur hat mich jedenfalls sehr irritiert. Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass ich die TÜV Plakette weiterhin nur mit starken Bedenken erhalten habe, da die Wirkung der linken Feststellbremse weiterhin abgefallen ist und jetzt nur noch 120 beträgt, im Vergleich zur rechten, die eine Wirkung von 200 hat.
Ich würde Sie daher gerne kurzfristig um eine Stellungnahme bitten.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort vom 26.01.2009 08:17

Aus rechtlichen Gründen können wir die Antworten auf gestellte Anfragen leider nicht in unserem Archiv veröffentlichen.

Als Absender dieser Anfrage haben Sie nach Anmeldung im Menüpunkt "Meine Anfragen" Zugriff auf den Inhalt dieser Rückantwort.

Problem gelöst / Antwort zufriedenstellend ?  Nein [?]

Ergänzung vom 01.02.2009 13:55

Sehr geehrter ,

bedauerlicherweise habe ich von Ihnen seit der von Ihnen versprochenen Klärung noch keine Antwort auf meine Anfrage vom 24.01.2009 erhalten.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort vom 02.02.2009 08:03

Aus rechtlichen Gründen können wir die Antworten auf gestellte Anfragen leider nicht in unserem Archiv veröffentlichen.

Als Absender dieser Anfrage haben Sie nach Anmeldung im Menüpunkt "Meine Anfragen" Zugriff auf den Inhalt dieser Rückantwort.

Problem gelöst / Antwort zufriedenstellend ? 

Der Absender dieser Nachricht hat diese Rückantwort bisher leider nicht bewertet.

Als Absender dieser Anfrage können Sie diese Rückantwort nach Anmeldung im Menüpunkt "Meine Anfragen" bewerten.

Ergänzung vom 05.02.2009 16:57

Sehr geehrter Herr ,

obwohl Sie bereits zwei Mal geantwortet haben, dass Sie noch heute mit Ihren Mitarbeitern sprechen wollen, habe ich leider immer noch keine Antwort erhalten.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort vom 07.02.2009 10:31

Aus rechtlichen Gründen können wir die Antworten auf gestellte Anfragen leider nicht in unserem Archiv veröffentlichen.

Als Absender dieser Anfrage haben Sie nach Anmeldung im Menüpunkt "Meine Anfragen" Zugriff auf den Inhalt dieser Rückantwort.

Problem gelöst / Antwort zufriedenstellend ?  Ja [?]

Dauer bis zur vollständigen Bearbeitung: 13 Tage 15 Stunden 20 Minuten [?]

Ergänzung vom 09.02.2009 19:34

Sehr geehrter ,

vielen Dank für Ihre Antwort. Mit Ihrem Vorschlag bin ich einverstanden. Hätten Sie diesen Vorschlag direkt gemacht, nachdem Ihr Kundenservicemitarbeiter mit Ihnen gesprochen hatte, hätte ich Ihr Haus bei meinem letzten Besuch sicherlich deutlich zufriedener verlassen. Leider lässt sich in Ihrer Antwort jedoch nicht zweifelsfrei die Höhe der Servicepauschalgutschrift erkennen. Ich würde Sie daher bitten den Betrag freundlicherweise nochmals in Buchstaben mitzuteilen.
Enttäuscht bin ich jedoch von der Art und Weise, wie Sie versuchen den Sachverhalt zu rechtfertigen. Bei dem fraglichen Sachverhalt wurde der Wagen nur ein mal von meiner Frau zu Ihnen gebracht. Diese hat den Wagen Ihnen überlassen und keinerlei Zeitdruck gehabt. Der Wagen wurde sogar durch Ihr Haus erneut beim TÜV vorgeführt. Es erfolgte lediglich ein Hinweis darauf, dass beim TÜV erneut Gebühren anfallen, wenn der Wagen nicht innerhalb von 24 Stunden wieder vorgeführt wird. Sehr befremdlich finde ich es zudem, wenn Sie eine unfachgemässe Reperatur mit dem angeblichen Zeitdruck des Kunden zu rechtfertigen versuchen.
Der von Ihnen angeführte Zeitdruck kann sich lediglich erklären, da die Handbremse bereits auch andere Defekte hatte, die ich bisher nur nicht aufgeführt hatte. So ist z.B. im Vorfeld bereits der Bremszug aus der Verankerung gelöst gewesen. Bei diesem Besuch bat meine Frau aus meiner Sicht verständlicherweise um eine zügige Bearbeitung, da nichtmals mehr eine Seite der Handbremse funktionierte. Ich finde es nicht gut, wenn hier Sachverhalte vermischt werden, nur um sich zu rechtfertigen.Leider bleibt daher festzuhalten, dass die Bremsanlage des FIAT Ulysse eine eindeutige Schwachstelle ist, wie man auch von Dritten immer wieder bestätigt kommt.

Mit freundlichenm Grüßen


Antwort vom 10.02.2009 09:20

Aus rechtlichen Gründen können wir die Antworten auf gestellte Anfragen leider nicht in unserem Archiv veröffentlichen.

Als Absender dieser Anfrage haben Sie nach Anmeldung im Menüpunkt "Meine Anfragen" Zugriff auf den Inhalt dieser Rückantwort.

Problem gelöst / Antwort zufriedenstellend ?  Ja [?]

Dauer bis zur vollständigen Bearbeitung: 16 Tage 14 Stunden 9 Minuten [?]

Ergänzung vom 16.02.2009 13:00

Sehr geehrter ,

leider hilft dass erneute Senden Ihrer Antwort nicht, da die Betragsangaben nicht eindeutig lesbar ankommen. Ich würde Sie daher gerne nochmals bitten, den Betrag in Buchstaben zu schreiben.

...

Mit freundlichen Grüßen


Antwort vom 16.02.2009 13:37

Aus rechtlichen Gründen können wir die Antworten auf gestellte Anfragen leider nicht in unserem Archiv veröffentlichen.

Als Absender dieser Anfrage haben Sie nach Anmeldung im Menüpunkt "Meine Anfragen" Zugriff auf den Inhalt dieser Rückantwort.

Problem gelöst / Antwort zufriedenstellend ? 

Der Absender dieser Nachricht hat diese Rückantwort bisher leider nicht bewertet.

Als Absender dieser Anfrage können Sie diese Rückantwort nach Anmeldung im Menüpunkt "Meine Anfragen" bewerten.

Ergänzung vom 18.11.2009 08:32

Sehr geehrter Herr ,

leider muss ich erneut auf auf das im Betreff genannte Problem zurück kommen.
Wie bereits geschildert waren die Bremswerte der linken Feststellbremse beim TÜV unverändert unbefriedigend. In Ihrer Werkstatt wurde mir mitgeteilt, dass dies normal wäre und sich die Bremse durch den Bremsvorgang über die Schnecke einstellen würde. Da ich jedoch im weiteren Verlauf unverändert den Eindruck hatte, dass die Handbremse unverändert schlecht funktioniert, bat ich zwei Mal um eine Überprüfung auf dem Bremsstand. Leider wurde ich jedoch zwei mal abgewiesen, da Ihr Haus keine Zeit hatte.
Im Rahmen der Inspektion bat ich daher diesen Monat um eine erneute Überprüfung der Bremswerte.
Leider hat sich heraus gestellt, dass die Reparatur absolut wirkungslos war und die Bremswerte unverändert schlecht sind.
Nun soll die Ursache plötzlich in den defekten Handbremsseilen liegen. Wie mir geschildert wurde, soll dies auch die Ursache dafür sein, dass sich die Handbremse nicht selbst einstellt.
Da sich die Bremse jedoch nie eingestellt hat, wird m. E. bereits nach dem Austausch des Bremssattels das Handbremsseil defekt gewesen sein und die Reparatur erneut nicht ordentlich durchgeführt worden sein. Zu dem drängt sich der ganz starke Verdacht auf, dass der von uns bezahlte Austausch des Bremssattels überflüssig war und von vornherein das Handbremsseil hätte ausgetauscht werden müssen. Mir stellt sich zudem die Frage, ob Sie die Wirkung der Reparatur nicht überprüfen. Hätte nicht auch Ihnen auffallen müssen, dass die Bremswerte unverändert schlecht sind? Spätestens, nachdem ich Ihnen mitgeteilt hatte, dass die Bremswerte beim TÜV unverändert schlecht sind, obwohl ich gefahren bin und sich die Bremse nicht eingestellt hatte, hätten Ihnen doch Zweifel aufkommen müssen. Nach meinem Verständniss hätte ich erwartet, dass Sie mich um eine erneute Überprüfung bitten. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Sie selber wussten, dass die Reperatur nicht korrekt war und Sie darauf hofften, dass sich der Kunde nicht mehr meldet.

Ich würde Sie gerne um eine Stellungnahme bitten.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort vom 18.11.2009 15:41

Aus rechtlichen Gründen können wir die Antworten auf gestellte Anfragen leider nicht in unserem Archiv veröffentlichen.

Als Absender dieser Anfrage haben Sie nach Anmeldung im Menüpunkt "Meine Anfragen" Zugriff auf den Inhalt dieser Rückantwort.

Problem gelöst / Antwort zufriedenstellend ? 

Der Absender dieser Nachricht hat diese Rückantwort bisher leider nicht bewertet.

Als Absender dieser Anfrage können Sie diese Rückantwort nach Anmeldung im Menüpunkt "Meine Anfragen" bewerten.

Ergänzung vom 23.11.2009 15:04

Sehr geehrte Herr ,

wenn Sie sich den Schriftwechsel durchgelesen hätten, hätten Sie erkennen können dass auch nach Ihrer Reparatur, die Bremswerte weiterhin sehr schlecht waren, da ich noch am gleichen Tag wegen der seit drei Jahren kaputten Handbremse zum TÜV musste und der Mitarbeiter die Plakette nur mit sehr starken Bedenken erteilt hat, da die Bremswerte auch nach Ihrer Reparatur im äussersten Toleranzbereich lagen. Mein Zweifel, dass bereits zum damaligen Zeitpunkt nicht der Bremssattel sondern die Bremszüge hätten ausgetauscht werden müssen, besteht daher unverändert.


Mit freundlichen Grüßen


Antwort vom 23.11.2009 16:30

Aus rechtlichen Gründen können wir die Antworten auf gestellte Anfragen leider nicht in unserem Archiv veröffentlichen.

Als Absender dieser Anfrage haben Sie nach Anmeldung im Menüpunkt "Meine Anfragen" Zugriff auf den Inhalt dieser Rückantwort.

Problem gelöst / Antwort zufriedenstellend ? 

Der Absender dieser Nachricht hat diese Rückantwort bisher leider nicht bewertet.

Als Absender dieser Anfrage können Sie diese Rückantwort nach Anmeldung im Menüpunkt "Meine Anfragen" bewerten.

Ergänzung vom 30.11.2009 21:53

Sehr geehrter ,

ich hoffe Ihre Art, wie Sie den Schriftwechsel genau gelesen haben spiegelt nicht die Qualität Ihrer Werkstatt wider.
Um Ihnen die erneute Durchsicht zu ersparen habe ich den entsprechenden Passus in dieses Schreiben nachfolgend einkopiert:

"Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass ich die TÜV Plakette weiterhin nur mit starken Bedenken erhalten habe, da die Wirkung der linken Feststellbremse weiterhin abgefallen ist und jetzt nur noch 120 beträgt, im Vergleich zur rechten, die eine Wirkung von 200 hat.
Ich würde Sie daher gerne kurzfristig um eine Stellungnahme bitten"

In diesem Zusammenhang möchte ich 1. nochmals erläutern, dass die Bremswerte am aüßersten Tolleranzbereich lagen. Dies entspricht nicht meiner Vorstellung von einer fachgerechten Reparatur und Zweitens nützt auch ein neuer Bremssattel nichts, wenn der Fehler in den defekten Bremsseilen liegt und diese daher nicht arbeiten und die Bremswerte verbessern.
Ich würde Sie daher gerne um eine Erläuterung bitten, wie sich bei einem neuen Bremssattel nach einigen Fahrten, bei denen sich die Brenmse einstellen sollte ein Bremswert von 120 ergeben kann, wenn die Bremsseile funktinieren und eine Einstellung über Haken und Schnecke vornehmen?

Mit freundlichen Grüßen


Antwort vom 02.12.2009 13:59

Aus rechtlichen Gründen können wir die Antworten auf gestellte Anfragen leider nicht in unserem Archiv veröffentlichen.

Als Absender dieser Anfrage haben Sie nach Anmeldung im Menüpunkt "Meine Anfragen" Zugriff auf den Inhalt dieser Rückantwort.

Problem gelöst / Antwort zufriedenstellend ? 

Der Absender dieser Nachricht hat diese Rückantwort bisher leider nicht bewertet.

Als Absender dieser Anfrage können Sie diese Rückantwort nach Anmeldung im Menüpunkt "Meine Anfragen" bewerten.

Aus Datenschutzgründen wurde die in dieser Nachricht ggf. enthaltenen personenbezogenen Daten unkenntlich gemacht. Die entsprechenden Daten sind kundenserviceTEST.de bekannt.
Erfahrungen mit dem Kundenservice von Unternehmen