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suLinea-Institut Mönchengladbach-Rheydt

Betreff: Rückerstattung nicht in Anspruch zu nehmender Behandlungsstunden

Anfrage vom 05.09.2008 17:23

Sehr geehrte Damen,

ich habe Ihnen zwei Briefe geschickt und erwarte seit längerer Zeit Ihre Antwort. Vielleicht sind Sie gewillt zu reagieren, wenn Sie diese e-Mail erhalten.
Wie Sie wissen erwarte ich eine Rückerstattung gezahlter Behandlungsstunden, die ich wegen einer Knie-OP nicht wahrnehmen konnte, solange das Ladyline-Institut auch in Neuss ansässig war. Behandlungen in Rheydt kann ich wegen der langen Wegezeit nicht wahrnehmen, da ich z. B. ganztags berufstätig bin (würde ich nach Dienstschluss zu Ihnen nach MG-Rheydt fahren, käme ich vor verschlossener Türe an).
Sollte ich nach wir vor keine Antwort von Ihnen bekommen, werde ich Rechtshilfe in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort vom 08.09.2008 11:29

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