Anfrage vom 20.12.2009 17:03
Sehr geehrte Damen und Herren,
Leider werden wir in unserem Umfeld immer wieder durch Nachbarn in unserer Ruhe und anderen Anliegen gestört.Zu unserem Mietvertrag (1985) gehört eine Hausordnung von 1985, die laut Rechtsanwalt immer noch gültig ist, denn Kauf (jetzt Deutsche Annington, damals Gemeinnützige
Eisenbahn-Wohnungsbau-Gesellschaft Karlsruhe) bricht nicht Miete.
Den entsprechenden Mietvertrag samt Hausordnung können Sie sicherlich in Ihren Unterlagen einsehen. In Punkt 15. dieser Hausordnung heißt es, dass der bevollmächtigte Hauswart das Hausrecht ausübt.
Bitte nennen Sie uns umgehend Namen, Anschrift und Tel.-Nr. des für uns zuständigen Hauswarts, damit wir diesen bei zukünftigen Ruhestörungen, freilaufenden Hunden, zugestellten Treppenhäusern etc. in die Pflicht nehmen können, das Hausrecht gegenüber den leider uneinsichtigen Nachbarn durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen